Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen |
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, durch die Auftragserteilung gelten sie vom Vertragspartner als angenommen. Einseitig abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden, auch wenn sie auf dessen Geschäftsunterlagen aufscheinen, werden nicht anerkannt. Ergänzungen oder Änderungen bzw. Abweichungen sind nur wirksam, wenn Sie von beiden Vertragsparteien in schriftlicher Form bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW, INCOTERMS 2000) auf Gefahr und Rechnung des Kunden, wir sind jedoch nach Vereinbarung bereit, die Organisation des Versandes zu übernehmen, und die anfallenden Versandkosten an den Kunden weiterzuverrechnen. Die Wahl der Versandart bleibt, wenn nicht anders vereinbart ist, und keine ausdrücklichen Anweisungen vom Käufer vorliegen, uns überlassen. Die Lieferung ist nicht automatisch versichert, Kosten für Transportversicherungen gehen zu Lasten des Käufers und deren Abschluss ist fallweise gesondert zu vereinbaren. Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des Verkäufers inkl. Verpackung. Die Ware wird von uns sorgfältig und in handelsüblicher Weise verpackt zum Versand bzw. zur Abholung bereitgestellt. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach Erhalt der Vorauszahlung, insbesondere bei Kunden, mit denen wir keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten. Es kann aber in gesonderten Fällen auch ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Erhalt der Ware und Rechnung vereinbart werden. Dies muss jedoch ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten werden. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen von 1,3% p.m, weiters gehen sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Forderungsbetreibung zu Lasten des Kunden. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung als Vorbehaltsware unser Eigentum, jegliche Verpfändung bzw. Weiterverkauf sind unzulässig. Bei Lieferung von gebrauchten Geräten beträgt unsere Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung, jedoch nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Bei neuen Waren bzw. Geräten, die wir als Unterlieferant bzw. Zwischenhändler bezogen haben, haften wir nur im Rahmen des uns selbst zustehenden Gewährleistungsanspruches bzw. gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bei Dienstleistungen (z.B. Reparaturen, die von uns beim Kunden direkt durchgeführt werden oder Umbauten gebrauchter Geräte sowie fremder/gebrauchter Waren) übernehmen wir ebenfalls 6 Monate Gewähr. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurde. Wir schließen jegliche Haftung für entgangenen Gewinn aus. Bei unberechtigten Mängelrügen, die Nachprüfungen verursachen, können wir die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung stellen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. |

